HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Rund um das Thema Tagespflege gibt es viele Fragen. Gern nehmen wir uns für Sie Zeit und besprechen in Ruhe alle Sie interessierenden Themen.
Wir kennen die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen und haben selbstverständlich ein Ohr für ihre Sorgen. Weil viele dieser Probleme ähnlich und die Fragen dazu oft identisch sind, beantworten wir hier die wichtigsten, um Unsicherheiten und Ängste abzubauen.

Die Finanzierung der Tagespflege

Über die Pflegeversicherung lässt sich die Leistung Tagespflege zu großen Teilen finanzieren. Bitte sprechen Sie uns an, wer beraten Sie gerne und machen Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Für den Besuch unserer Tagespflege wird von den Pflegekassen ein  Tagessatz berechnet. Dieser richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe. Er setzt sich zusammen aus:

  1. den pflegebedingten Kosten
  2. den Fahrtkosten
  3. den Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  4. den Investitionskosten

Die pflegebedingten Kosten
An den durch die Pflege anfallenden Kosten, den sogenannten Pflegekosten, und den Fahrtkosten beteiligen sich die Pflegekassen bis zur Obergrenze der jeweils bewilligten Pflegestufe.

Die Kosten der Tagespflege werden ab Pflegestufe 1  von den Pflegekassen übernommen. Die sogenannte „150 % Regelung“ ermöglicht Ihnen bei bestimmten Voraussetzungen eine Tagespflege ohne zusätzliche Kosten. Pflegende Angehörige haben einen Anspruch ohne Kürzung des Pflegegelds.

Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die Tagespflege komplett zu finanzieren, werden die restlichen Kosten von den Tagesgästen selbst gezahlt oder können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag vom Sozialamt übernommen werden. Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung, der bewohnerorientierte Aufwendungszuschuss, das Betreuungsgeld sowie Ihr Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Leistungen der Tagespflege vollständig zu finanzieren, ist eine Kontaktaufnahme zum Sozialamt in jedem Fall ratsam. Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Diese Kosten sind vom Gast selbst zu tragen. Gegebenenfalls übernimmt diese der Sozialhilfeträger oder sie können über die Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit einem zusätzlichen Betreuungsbedarf nach § 45b SGB XI bestritten werden.

Die Fahrtkosten und die Investitionskosten
Diese sind vom Gast selbst zu tragen.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN VON BETROFFENEN UND GÄSTEN

Kann ich mit einer Tagespflege der Einsamkeit entfliehen?

Auf jeden Fall, denn die sozialen Kontakte einer Tagespflege kann man Ihnen zu Hause nicht bieten. Die Gäste in unserer Tagespflege frühstücken gemeinsam, beschäftigen sich in Gruppen, basteln, und spielen zusammen. Gemeinsame Spaziergänge und viele weitere Aktivitäten gehören zum täglichen Programm. Für viele ist die Tagespflege wie eine große Familie.

Wie kann ich meine Angehörigen entlasten?

Pflegende Angehörige sind oft viele Jahre einer Doppelbelastung ausgesetzt. Sie müssen ihr eigenes Leben organisieren und tragen zusätzliche Verantwortung für Sie. Verständlich, Sie und auch Ihre Angehörigen möchten, dass Sie  so lang wie möglich zu Hause leben können.  Wenn sich jedoch Beeinträchtigungen einstellen, kann es einem alles „zu viel“ werden.

Unsere Tagespflege entlastet Sie und Ihre Angehörigen. Sie können weiterhin in Ihrem gewohnten Umfeld leben und sich tagsüber an Gemeinschaft und Betreuung erfreuen. So kann man mit ein bis zwei Tagen in der Woche seinen Angehörigen etwas Entlastung ermöglichen.

Ist die Tagespflege für mich geeignet?

So lang wie möglich zu Hause leben – wer wünscht sich das nicht? Wenn sich jedoch Beeinträchtigungen einstellen, kann es einem alles „zu viel“ werden. Unsere Tagespflege entlastet Sie. Sie können weiterhin in Ihrem gewohnten Umfeld leben und sich tagsüber an Gemeinschaft und Betreuung erfreuen – in der Tagespflege „Am Alten Amtsgericht“, Ihrem zweiten Zuhause.

Auch wenn Sie schon ein wenig älter sind und hin und wieder mit Altersbeschwerden zu kämpfen haben, bietet sich die Tagespflege für Sie an.

Haben Sie gerade einen Krankenhausaufenthalt hinter sich und benötigen weitere Rehabilitation? Oder sind Sie alleinstehend und fühlen sich einsam?

Wie ist mein Tagesablauf?

Struktur gibt dem Menschen Sicherheit, soll jedoch unserer Gäste nicht einschränken.

In unserer Tagespflege bieten wir unseren  Gästen die Möglichkeit freiwillig an unseren Angeboten teilzunehmen, welche sich  nach den Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten unserer Pflegegäste richten und variabel sind.

Wir sind bestrebt, in geselliger Atmosphäre Freude und Abwechslung in den Alltag unserer Besucher zu bringen und begegnen ihnen stets aufmerksam und mit größtem Respekt.

Beispielhafter Tagesablauf in unserer Tagespflege „Am Alten Amtsgericht“:

  • 07.30 Uhr: Abholdienst
  • 08.00 Uhr: Eintreffen & Begrüßung der Gäste
  • 08.15 Uhr: Gemeinsames Frühstück, Gespräche

Vormittag:  Morgengymnastik, ergänzendes Beschäftigungsangebot, Spiele, Gesprächsgruppen, Spaziergang oder andere Gruppenangebote

  • 11.00 Uhr: Kochvorbereitungen für Interessierte
  • 12.00 Uhr: Tisch eindecken
  • 12.15 Uhr: Gemeinsames Mittagessen
  • 13.00 Uhr: Mittagsruhe,   Wer möchte, kann im Ruhesessel schlafen, lesen oder entspannen
  • 14.30 Uhr: Gemeinsames Kaffeetrinken

Nachmittag:  Beschäftigungsangebot, Spiele, Gesprächsgruppen, Spaziergang oder andere Gruppenangebote, Passive Beschäftigung

  • 15.30 Uhr: Vorbereitung für den Heimweg
  • 16.00 Uhr: Tagespflegegäste werden nach Hause gebracht
Was erwartet mich dort?

In unserer Tagespflege erwarten Sie wohnliche Räume, ein hilfsbereites verständnisvolles Team aber auch nette Mitbewohner. Es erwarten Sie  gemeinsame Mahlzeiten und gemeinsame Aktivitäten, nette Gespräche, eben ein tolles Miteinander.  Für viele ist die Tagespflege wie eine große Familie.

Viele unserer Gäste freuen sich auf Beschäftigung zu bestimmten Themen, aber auch die tägliche Zeitungsschau, Vorlesen von Kurzgeschichten,  Brett-, Karten- und Gesellschaftsspiele, Singen, Tanzen und Musik hören, Basteln, Kreuzworträtsel, Sudoku gehören je nach Interesse zu den möglichen Angeboten. Manche unserer Gäste freuen sich auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie Obst und Gemüse zubereiten, Abwaschen, Tische ein- und abdecken, Wäsche aufhängen und zusammenlegen.  Auch leichte sportliche Aktivitäten gehören in den Tagesablauf.

Fühle ich mich dort wohl? Sieht das aus wie in einem Krankenhaus?

Zwar ist unsere Einrichtung rollstuhlgerecht und ist auf die Erfordernisse einer Tagespflege eingerichtet, hat jedoch mit einem Krankenhaus nichts zu tun. Die Räume sind eher einer Wohnung bzw. eines Hotels ähnlich. Wir verfügen über Gruppen-, Aufenthalts- und Therapieräume, einen Ruheraum und einen Gemeinschaftsraum mit integrierter Küche. Die Gruppenräume sind mit gemütlichen Sesseln ausgestattet. Es ist außerdem eine Terrasse zum Erholen im Freien vorhanden.

Gibt es einen Fahrdienst?

Unsere Gäste werden von einem qualifizierten Fahrdienst abgeholt und wieder nach Hause gebracht.

Kann ich mir das anschauen?

In unserer Tagespflege “Am Alten Amtsgericht” finden regelmäßig ein „Tag der offenen Tür“ statt. Interessierte und pflegende Angehörige können aber auch jederzeit im Rahmen einer kostenlosen Beratung die Einrichtung besuchen. Informieren Sie sich dort über die Arbeit unserer Tagespflege, deren Finanzierung oder holen Sie weitere Ideen zu weiteren Pflegethemen ein.

Ist für mich ein Probebesuch möglich?

Viele Betroffene und ihre Angehörigen sind sich unsicher, was eine Tagespflege eigentlich leistet. Lassen Sie sich von der Tagespflege „Am Alten Amtsgericht“  überzeugen und lernen Sie uns kennen – kostenlos und unverbindlich.  

Mit einem kurzen Anruf können Sie Ihren persönlichen Probetag vereinbaren und unser Angebot einen Tag lang ausprobieren – natürlich inkl. Fahrdienst. Für Ihren Tag zum Ausprobieren entstehen Ihnen keinerlei Kosten und Sie haben uns nichts versprochen.  

Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.

Wie bin ich in der Einrichtung erreichbar?

Sie sind für Ihre Angehörigen telefonisch erreichbar.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN VON ANGEHÖRIGEN UND FAMILIE

Was ist das Konzept der Tagespflege?

Das Konzept unserer Tagespflege ist, eine familiäre Pflegesituation mit ausreichend Freiräumen zu schaffen, so dass jeder Einzelne gut versorgt ist. Auf diese Weise soll die Lebensqualität gesichert werden.

Die Tagespflege bietet die Möglichkeit einer ganztägigen Betreuung von Montag bis Freitag. In der Regel umfasst das Angebot die grundlegende Pflege, außerdem wird Verpflegung angeboten. Sofern notwendig werden auch Sprach-, Geh- und Bewegungsübungen absolviert.

Außerdem werden verschiedene Aktivitäten angeboten, wie Gesellschaftsspiele, Lesungen, Spaziergänge, Musik usw.  Das Konzept der Tagespflege gliedert sich zwischen der häuslichen Versorgung und einer stationären Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim ein.

Welche Entlastung ergibt sich für uns als pflegende Angehörige?

Einfach mal durchatmen, das möchte die Tagespflege „Am Alten Amtsgericht“ Burgstädt  allen Menschen ermöglichen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen. Immer mehr pflegende Angehörige nehmen die Tagespflege regelmäßig in Anspruch, um sich selbst zu entlasten oder zum Beispiel wieder ins Berufsleben einsteigen zu können.

Als pflegende Angehörige sind Sie oft viele Jahre einer Doppelbelastung ausgesetzt. Sie müssen ihr eigenes Leben organisieren und zusätzliche Verantwortung für Ihren Pflegebedürftigen tragen. Mit Hilfe der Tagespflege können Sie regelmäßig Zeit für Ihre eigenen Aufgaben und Bedürfnisse finden, ohne dabei Ihren Angehörigen zu vernachlässigen.

Wie ist der Tagesablauf in der Tagespflege „Am Alten Amtsgericht“?

Struktur gibt dem Menschen Sicherheit, soll jedoch unserer Gäste nicht einschränken.

In unserer Tagespflege bieten wir unseren  Gästen die Möglichkeit freiwillig an unseren Angeboten teilzunehmen, welche sich  nach den Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten unserer Pflegegäste richten und variabel sind.

Wir sind bestrebt, in geselliger Atmosphäre Freude und Abwechslung in den Alltag unserer Besucher zu bringen und begegnen ihnen stets aufmerksam und mit größtem Respekt.

Beispielhafter Tagesablauf in unserer Tagespflege „Am Alten Amtsgericht“:

  • 07.30 Uhr: Abholdienst
  • 08.00 Uhr: Eintreffen & Begrüßung der Gäste
  • 08.15 Uhr: Gemeinsames Frühstück, Gespräche

Vormittag:  Morgengymnastik, ergänzendes Beschäftigungsangebot, Spiele, Gesprächsgruppen, Spaziergang oder andere Gruppenangebote

  • 11.00 Uhr: Kochvorbereitungen für Interessierte
  • 12.00 Uhr: Tisch eindecken
  • 12.15 Uhr: Gemeinsames Mittagessen
  • 13.00 Uhr: Mittagsruhe,   Wer möchte, kann im Ruhesessel schlafen, lesen oder entspannen
  • 14.30 Uhr: Gemeinsames Kaffeetrinken

Nachmittag:  Beschäftigungsangebot, Spiele, Gesprächsgruppen, Spaziergang oder andere Gruppenangebote, Passive Beschäftigung

  • 15.30 Uhr: Vorbereitung für den Heimweg
  • 16.00 Uhr: Tagespflegegäste werden nach Hause gebracht
Ist die Tagespflege für unseren Angehörigen geeignet?

So lang wie möglich zu Hause leben – wer wünscht sich das nicht? Wenn sich jedoch Beeinträchtigungen einstellen, kann es einem alles „zu viel“ werden. Unsere Tagespflege entlastet Sie und Ihre Angehörigen. Die zu betreuende Person kann weiterhin in Ihrem gewohnten Umfeld leben und sich tagsüber an Gemeinschaft und Betreuung erfreuen – in der Tagespflege „Am Alten Amtsgericht“.

Ihr Angehöriger kann nicht mehr alleine leben, Sie möchten ihn aber weder in ein Alten- oder Pflegeheim geben?  Sie betreuen Ihren Angehörigen, der in seiner eigenen Wohnung, es gibt aber regelmäßige Tage, an denen Sie sich nicht ausreichend kümmern können? Ihr Angehöriger lebt noch alleine und Sie versorgen ihn nach Ihrer eigenen Arbeit, während er  tagsüber  1-2 Mal von einem ambulanten Pflegedienst besucht wird? Die Pflege ist sehr anstrengend und Sie brauchen ab und zu Zeit für sich, auch Ihre eigene Gesundheit zu schonen?

In all diesen Fällen ist das Konzept der Tagespflege passend.

Wie ist die Ausstattung der Tagespflege?

Zwar ist unsere Einrichtung rollstuhlgerecht und ist auf die Erfordernisse einer Tagespflege eingerichtet, hat jedoch mit einem Krankenhaus nichts zu tun. Die Räume sind eher einer Wohnung bzw. eines Hotels ähnlich. Wir verfügen über Gruppen-, Aufenthalts- und Therapieräume, einen Ruheraum und einen Gemeinschaftsraum mit integrierter Küche. Die Gruppenräume sind mit gemütlichen Sesseln ausgestattet. Es ist außerdem eine Terrasse zum Erholen im Freien vorhanden.

Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es?

Wir wissen, wie wichtig Beratung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ist. Pflege geschieht stets individuell, genau wie Wünsche und Bedürfnisse eines jeden Menschen individuell sind.

Wir beraten Sie allumfassend, unter anderem zu folgenden Themen:

  • Beantragung einer Pflegestufe bei der zuständigen Pflegekasse
  • Stellen eines Verschlechterungsantrags bei der zuständigen Pflegekasse
  • Häusliche Betreuung für Menschen mit Demenz
  • Beantragung zusätzlicher Betreuungsleistungen
  • Finanzierung der Leistungen
  • Finanzielle Leistungen der Pflegekassen
  • Hilfs- und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige
  • Beratung zur Verhinderungspflege/Ersatzpflege
  • Weitere Themen
Was kostet uns das?

Über die Pflegeversicherung lässt sich die Leistung Tagespflege zu großen Teilen finanzieren. Bitte sprechen Sie uns an, wer beraten Sie gerne und machen Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Für den Besuch unserer Tagespflege wird von den Pflegekassen ein  Tagessatz berechnet. Dieser richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe. Er setzt sich zusammen aus:

  1. den pflegebedingten Kosten
  2. den Fahrtkosten
  3. den Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  4. den Investitionskosten

Die pflegebedingten Kosten
An den durch die Pflege anfallenden Kosten, den sogenannten Pflegekosten, und den Fahrtkosten beteiligen sich die Pflegekassen bis zur Obergrenze der jeweils bewilligten Pflegestufe.

Die Kosten der Tagespflege werden ab Pflegestufe 1  von den Pflegekassen übernommen. Die sogenannte „150 % Regelung“ ermöglicht Ihnen bei bestimmten Voraussetzungen eine Tagespflege ohne zusätzliche Kosten. Pflegende Angehörige haben einen Anspruch ohne Kürzung des Pflegegelds.

Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die Tagespflege komplett zu finanzieren, werden die restlichen Kosten von den Tagesgästen selbst gezahlt oder können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag vom Sozialamt übernommen werden. Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung, der bewohnerorientierte Aufwendungszuschuss, das Betreuungsgeld sowie Ihr Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Leistungen der Tagespflege vollständig zu finanzieren, ist eine Kontaktaufnahme zum Sozialamt in jedem Fall ratsam. Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Diese Kosten sind vom Gast selbst zu tragen. Gegebenenfalls übernimmt diese der Sozialhilfeträger oder sie können über die Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit einem zusätzlichen Betreuungsbedarf nach § 45b SGB XI bestritten werden.

Die Fahrtkosten und die Investitionskosten
Diese sind vom Gast selbst zu tragen.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Gibt es einen Fahrdienst?

Unsere Gäste werden von einem qualifizierten Fahrdienst abgeholt und wieder nach Hause gebracht.

Ist ein Testbesuch in der Tagespflegeinrichtung möglich?

Viele Betroffene und ihre Angehörigen sind sich unsicher, was eine Tagespflege eigentlich leistet. Lassen Sie sich von der Tagespflege „Am Alten Amtsgericht“  überzeugen und lernen Sie uns kennen – kostenlos und unverbindlich.  

Mit einem kurzen Anruf können Sie Ihren persönlichen Probetag vereinbaren und unser Angebot einen Tag lang ausprobieren – natürlich inkl. Fahrdienst. Für Ihren Tag zum Ausprobieren entstehen Ihnen keinerlei Kosten und Sie haben uns nichts versprochen.  

Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.

Können wir uns die Tagespflege zusammen mit unserem Angehörigen anschauen?

In unserer Tagespflege “Am Alten Amtsgericht” finden regelmäßig ein „Tag der offenen Tür“ statt. Interessierte und pflegende Angehörige können aber auch jederzeit im Rahmen einer kostenlosen Beratung die Einrichtung besuchen. Informieren Sie sich dort über die Arbeit unserer Tagespflege, deren Finanzierung oder holen Sie weitere Ideen zu weiteren Pflegethemen ein.

Ist unser Angehöriger in der Einrichtung erreichbar?

Ihr Angehöriger ist telefonisch erreichbar.

Wir bieten aber noch mehr:  Ein einmaliger  Service der Tagespflege „Am Alten Amtsgericht“  bieten wir den Angehörigen unserer Gäste die Möglichkeit einen kleinen liebevollen Brief zu schreiben.  Füllen Sie einfach das Formular aus und wir übergeben Ihre Grüße oder lesen Ihrem Angehörigen diese vor.

Mein zweites Zuhause

So lang wie möglich Zuhause leben – wer wünscht sich das nicht? Wenn sich jedoch Beeinträchtigungen einstellen, kann es einem alles „zu viel“ werden. Unsere Tagespflege entlastet Sie und Ihre Angehörigen.
Sie können weiterhin in Ihrem gewohnten Umfeld leben und sich tagsüber an Gemeinschaft und Betreuung erfreuen – in der Tagespflege „Am Alten Amtsgericht“, Ihrem zweiten Zuhause.

 

Pflege für jedes Alter

Wir betreuen pflegebedürftige Menschen in jedem Alter.

Das Zusammenleben mit anderen Menschen, die sich in gleichen oder ähnlichen Lebenssituationen befinden, unterstützt und motiviert jeden einzelnen unserer Gäste. Gerade der Austausch der Generationen erweitert den Erfahrungsschatz und fördert die Sozialkompetenz.

 

Beratung

Rund um das Thema Tagespflege gibt es viele Fragen. Gern nehmen wir uns für Sie Zeit und besprechen in Ruhe alle Sie interessierenden Themen.

Wir kennen die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen und haben selbstverständlich ein Ohr für ihre Sorgen.